Stand: 20.12.2020
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§ 1 Geltungsbereich
1.1. Die Nürnberg Internet Services e.K. (im Folgenden kurz NIS genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind jederzeit auf der NIS-Homepage abrufbar und können auf Wunsch des Kunden auch schriftlich zugesandt werden.
1.2. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Vertrages, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat, und erkennt sie als gültige Vertragsgrundlage an. Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail oder per Brief mitgeteilt.
1.3. NIS erbringt Beratung zu Internet- und Netzwerksdienstleistungen entsprechend der vereinbarten Leistungsangebote und Preise.
1.4. NIS ist berechtigt, die Vertragsbedingungen oder die Preise zu ändern. In diesem Fall gilt §(6).
§ 2 Veröffentlichung von Inhalten
2.1. Der Kunde sichert zu, dass nach Beratung veröffentlichten Inhalte und auch sein Domain-Name (s.u.) keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen entsprechen. Dies gilt für das deutsche Recht und gegebenenfalls für das Landesrecht am Wohnsitz des Kunden ebenso wie für das Recht der Länder, für die der Kunde - insbesondere in der jeweilig geltenden Landessprache - seine Informationen bereithält.
2.2. Für den Fall, dass NIS in die Sekundärhaftung genommen wird, wird der Kunde NIS von jeglicher Haftung für die Inhalte seiner Internet-Präsenz, der übermittelten Kommunikationsinhalte oder den von ihm gewählten Domain-Namen freistellen, insbesondere da NIS selber kein Hosting anbietet.
§ 3 Datensicherheit, Datenschutz
3.1. Der Kunde wird sämtliche Informationen, bei deren Veröffentlichung NIS beratend tätig ist, zusätzlich selbständig anderweitig speichern und sichern. Er stellt NIS von jeglicher Haftung dafür frei, wenn seine Informationen trotz getroffener Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr verfügbar sein sollten.
3.2. Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet ursprünglich als offenes Netzwerk konzipiert wurde und daher auch unbefugte Dritte Nachrichten und Informationen gezielt abfangen können. NIS kann keine abhörsichere Datenübertragung über das Internet garantieren. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für das Risiko, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen über das Internet zu übermitteln bzw. in seinen Informationsangeboten vorrätig zu halten.
3.3. Die Verantwortung für den Schutz der dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwörter obliegt allein dem Kunden. Soweit der Kunde sein Passwort selbst ändern kann, wird empfohlen, dies in regelmäßigen Abständen zu tun und das Passwort durch Berücksichtigung von Sonderzeichen komplex zu gestalten. Ist das Passwort unveränderbar, so ist der Kunde verpflichtet, NIS sofort zu benachrichtigen, wenn er vermuten muss, dass unbefugte Dritte Kenntnis davon haben. Der Kunde ist auch für Entgelte verantwortlich, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunde obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
3.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NIS während der Vertragsdauer kundenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO und des geltenden deutschen Datenschutz- und Telekommunikationsdienstgesetze speichert. Kundendaten können im notwendigen Umfang an Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen weiter geleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung des Namens, der (E-Mail-) Adresse, etc. im Interesse der Vertragserfüllung unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Domains
4.1. Registriert NIS einen Domainnahmen für einen Kunden, so verfügt der Kunde frei über diesem im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen des zuständigen Network Information Centers (NIC; beispielsweise gelten für de-Domains die Regelungen der DENIC eG, abrufbar unter www.denic.de). Die Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC.
4.2. Bei der Anmeldung des Domain-Namens wird NIS von jeglicher Haftung und Gewährleistung dafür freigestellt, dass der vom Kunden bestellte Domain-Name auch zugeteilt wird. Der Kunde versichert, dass von ihm gewählte Domain-Namen oder Subdomain-Namen wissentlich keine Marken- oder Namensrechte Dritter verletzen. Sollte der Kunde wegen einer solchen Rechtsverletzung belangt werden, so hat er NIS unverzüglich zu informieren. Der Kunde stellt NIS von Ersatzansprüchen Dritter frei, falls der Domain-Name des Kunden rechtlich angegriffen und dabei NIS oder das betreffende NIC in die Sekundärhaftung genommen wird. Wenn NIS durch einen Dritten wegen der Domain ein Rechtsstreit angedroht oder dieser begonnen wird, ist es NIS gestattet, die betroffene Domain gegebenenfalls zu sperren oder gar zugunsten des Klägers die Domain an diesen zu delegieren, es sei denn, dass der Kunde unverzüglich NIS für drohende Prozess- und Anwaltskosten im vollen Umfang des Prozessrisikos angemessene Sicherheiten stellt. Die Prüfung der Rechtslage und das Namensrisiko ist allein Sache des Kunden.
4.3. Die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains wird im Namen und im Auftrag des Kunden durchgeführt und der Kunde als Nutzungsberechtigter "admin-c" (d.h. Besitzer) der jeweiligen Domain eingetragen. NIS wird als technischer Kontakt "tech-c" eingetragen. Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Domain werden bei dem zuständigen NIC gespeichert und sind für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar (sog. "whois"-Abfrage im Internet).
4.4. Der Kunde kann eine über einen anderen Vertragspartner angemeldete Domain an NIS delegieren. Der Kunde zahlt die üblichen Kosten für die Domain-Verwaltung laut Preis- und Leistungsangebot.
Ebenso kann der Kunde eine bei NIS eröffnete Domain an einen anderen Internet Service Provider delegieren lassen (sog. KK-Auftrag). Dafür entstehen dem Kunden seitens NIS keine Kosten. Unberührt bleiben die sonstigen Leistungs- und Preisvereinbarungen mit NIS. Hat ein Kunde Rechnungen bei NIS noch nicht beglichen, so behält NIS sich vor, den KK-Auftrag erst nach Begleichung sämtlicher Rechnungsbeträge durchzuführen.
§ 5 Technische Rahmenbedingungen
5.1. Suchmaschinen. Die Eintragung in eine von NIS festgelegte Auswahl von Suchmaschinen erfolgt ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass die für die Anmeldung notwendigen Daten (Keywords) im Internet übertragen werden und nach der Eintragung in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
5.2. NIS bietet einen Support über die E-Mail-Adresse info@n-is.de an und ist bemüht, Fragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Ein Anspruch auf fristgerechte Antwort besteht nicht, ebenso kein Anspruch auf telefonischen Support.
§ 6 Kündigung
6.1. Ein Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt mit der Übersendung der Antragsdaten.
6.2. Die Kündigungsfrist beträgt generell zwei Wochen, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Kündigungsfrist festgehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Fax, Email).
6.3. Ist der Vertragspartner mit geänderten Betriebsbedingungen oder Preisen nicht einverstanden, so kann dieser den Vertrag fristlos schriftlich kündigen.
6.4. NIS kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug ist, der Kunde grob fahrlässig gehandelt oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, oder im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von NIS gegen gesetzliche Verbote verstößt.
§ 7 Zahlungsweise, -bedingungen
7.1. Der Kunde kann die in Rechnung zu stellenden Beträge per Einzugsermächtigung, Banküberweisung oder Verrechnungsscheck begleichen. NIS empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, durch die eine wiederholte Rechnungsstellung entfallen kann und bei der der Kunde durch die beim Bankeinzug geltenden Bestimmungen das Recht hat, binnen sechs Wochen ab Abbuchungsdatum von seinem Konto die Abbuchung durch die Bank rückgängig zu machen.
7.2. Verlangt der Kunde eine regelmäßige Zusendung von Rechnungen für Abrechnungsperioden, die einen Sechsmonatszeitraum unterschreiten, so ist NIS berechtigt, für jede Rechnung einen Mehraufwand in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen.
7.3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Ist der Kunde länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen in Verzug, ist NIS zur Unterbrechung aller Leistungen bis zum Forderungsausgleich berechtigt. NIS kann zusätzlich für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 12,00 Euro in Rechnung stellen und 12% Verzugszinsen pro Jahr berechnen. Stellt der Kunde Forderungen an NIS, so kann er diese nur nach ihrer Anerkennung durch NIS aufrechnen, oder wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden.
7.4.
Die Gebühren zum Führen einer Domain müssen für
den jeweilig möglichen Mindestzeitraum der Registrierung
mindestens 2 Monate im Voraus entrichtet werden, sonst werden diese
Erneuerungen nicht durchgeführt.
Vorausbezahlte Beträge
werden auch bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig
zurückgezahlt.
7.5. Durch das Steuervereinfachungsgesetz im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung mit der klassischen Papierrechnung gleichgesetzt. Bis dahin galt die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Signatur, wenn man die Rechnungen umsatzsteuerrechtlich nutzen wollte. Falls Sie auf eine Rechnung in Papierform per Post bestehen, müssen Sie eine Aufwandsentschädigung von 3,50 Euro akzeptieren. Ansonsten steht es Ihnen frei unsere Dienste zu kündigen!
§ 8 Wirksamkeit des Vertrages
8.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag selbst lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt.
8.2. Unwirksame Teile des Vertrages werden durch neue Klauseln ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommen.
8.3. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
Auf alle Vereinbarungen und Verträge findet ausschließlich das materielle und formelle Recht Deutschlands Anwendung.