Stand: 17.11.2020
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§ 1 Geltungsbereich
1.1. Die Nürnberg Internet Services e.K. (im Folgenden kurz NIS genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind jederzeit auf der NIS-Homepage abrufbar und können auf Wunsch des Kunden auch schriftlich zugesandt werden.
1.2. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Vertrages, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat, und erkennt sie als gültige Vertragsgrundlage an. Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail oder per Brief mitgeteilt.
1.3. NIS erbringt Internet- und Netzwerksdienstleistungen entsprechend der vereinbarten Leistungsangebote und Preise. Dabei kann NIS diese Dienstleistungen für den Kunden auch durch Dritte erbringen lassen.
1.4. NIS ist berechtigt, die Vertragsbedingungen oder die Preise zu ändern. In diesem Fall gilt §(9).
§ 2 Veröffentlichung von Inhalten
2.1. Der Kunde sichert zu, dass die auf seinen Web-Seiten und sonstigen Informationsangeboten veröffentlichten Inhalte und auch sein Domain-Name (s.u.) keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen entsprechen. Dies gilt für das deutsche Recht und gegebenenfalls für das Landesrecht am Wohnsitz des Kunden ebenso wie für das Recht der Länder, für die der Kunde - insbesondere in der jeweilig geltenden Landessprache - seine Informationen bereithält.
2.2. Für den Fall, dass NIS in die Sekundärhaftung genommen wird, wird der Kunde NIS von jeglicher Haftung für die Inhalte seiner Internet-Präsenz, der übermittelten Kommunikationsinhalte oder den von ihm gewählten Domain-Namen freistellen. Dies gilt auch dann, wenn er im Auftrag Dritter, z.B. in der Funktion als Wiederverkäufer von Webspace handelt.
§ 3 Datensicherheit, Datenschutz
3.1. Der Kunde wird sämtliche Informationen, die auf dem von NIS bereitgestelltem Speicherplatz abgelegt sind, zusätzlich selbständig anderweitig speichern und sichern. Er stellt NIS von jeglicher Haftung dafür frei, wenn seine Informationen trotz getroffener Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr auf dem Speicherplatz von NIS verfügbar sein sollten.
3.2. Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet ursprünglich als offenes Netzwerk konzipiert wurde und daher auch unbefugte Dritte Nachrichten und Informationen gezielt abfangen können. NIS kann keine abhörsichere Datenübertragung über das Internet garantieren. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für das Risiko, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen über das Internet zu übermitteln bzw. in seinen Informationsangeboten vorrätig zu halten.
3.3. Die Verantwortung für den Schutz der dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwörter obliegt allein dem Kunden. Soweit der Kunde sein Passwort selbst ändern kann, wird empfohlen, dies in regelmäßigen Abständen zu tun und das Passwort durch Berücksichtigung von Sonderzeichen komplex zu gestalten. Ist das Passwort unveränderbar, so ist der Kunde verpflichtet, NIS sofort zu benachrichtigen, wenn er vermuten muss, dass unbefugte Dritte Kenntnis davon haben. Der Kunde ist auch für Entgelte verantwortlich, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, es sei denn, erhat dies nicht zu vertreten. Dem Kunde obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
3.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NIS während der Vertragsdauer kundenbezogene Daten im Rahmen der geltenden deutschen Datenschutz- und Telekommunikationsdienstgesetze speichert. Kundendaten können im notwendigen Umfang an Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen weiter geleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung des Namens, der (E-Mail-) Adresse, etc. im Interesse der Vertragserfüllung unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Urheberrechte, Überlassung von Produkten
4.1. Die von NIS zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde kann solche zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über NIS geführten Internet-Adresse nutzen. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung von NIS gestattet.
4.2. Soweit NIS dem Kunden Software, andere Lizenzen oder Produkte zur Nutzung zur Verfügung stellt, darf er - sofern nichts anderes vereinbart wurde - diese nicht an Dritte weitergeben. Er muss sie nach Vertragsbeendigung an NIS zurückzugeben sowie evtl. gemachte Kopien löschen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, handelt es sich bei der Überlassung um ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im zeitlichen Rahmen der Vertragsdauer.
§ 5 Domains
5.1. Registriert NIS einen Domainnahmen für einen Kunden, so verfügt der Kunde frei über diesem im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen des zuständigen Network Information Centers (NIC; beispielsweise gelten für de-Domains die Regelungen der DENIC eG, abrufbar unter www.denic.de). Die Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC.
5.2. Bei der Anmeldung des Domain-Namens wird NIS von jeglicher Haftung und Gewährleistung dafür freigestellt, dass der vom Kunden bestellte Domain-Name auch zugeteilt wird. Der Kunde versichert, dass von ihm gewählte Domain-Namen oder Subdomain-Namen wissentlich keine Marken- oder Namensrechte Dritter verletzen. Sollte der Kunde wegen einer solchen Rechtsverletzung belangt werden, so hat er NIS unverzüglich zu informieren. Der Kunde stellt NIS von Ersatzansprüchen Dritter frei, falls der Domain-Name des Kunden rechtlich angegriffen und dabei NIS oder das betreffende NIC in die Sekundärhaftung genommen wird. Wenn NIS durch einen Dritten wegen der Domain ein Rechtsstreit angedroht oder dieser begonnen wird, ist es NIS gestattet, die betroffene Domain gegebenenfalls zu sperren oder gar zugunsten des Klägers die Domain an diesen zu delegieren, es sei denn, dass der Kunde unverzüglich NIS für drohende Prozess- und Anwaltskosten im vollen Umfang des Prozessrisikos angemessene Sicherheiten stellt. Die Prüfung der Rechtslage und das Namensrisiko ist allein Sache des Kunden.
5.3. Die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains wird im Namen und im Auftrag des Kunden durchgeführt und der Kunde als Nutzungsberechtigter "admin-c" (d.h. Besitzer) der jeweiligen Domain eingetragen. NIS wird als technischer Kontakt "tech-c" eingetragen. Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Domain werden bei dem zuständigen NIC gespeichert und sind für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar (sog. "whois"-Abfrage im Internet).
5.4. Der Kunde kann eine über einen anderen Vertragspartner angemeldete Domain an NIS delegieren. Der Kunde zahlt die üblichen Kosten für die Domain-Verwaltung laut Preis- und Leistungsangebot.
Ebenso kann der Kunde eine bei NIS eröffnete Domain an einen anderen Internet Service Provider delegieren lassen (sog. KK-Auftrag). Dafür entstehen dem Kunden seitens NIS keine Kosten. Unberührt bleiben die sonstigen Leistungs- und Preisvereinbarungen mit NIS. Hat ein Kunde Rechnungen bei NIS noch nicht beglichen, so behält NIS sich vor, den KK-Auftrag erst nach Begleichung sämtlicher Rechnungsbeträge durchzuführen.
§ 6 Technische Rahmenbedingungen
6.1. NIS behält sich vor, dem Kunden den Einsatz von Programmen, Techniken oder Inhalten zu untersagen, die den technischen Betrieb des Web-Servers beeinträchtigen oder außerordentlich belasten bzw. die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten. Dies sind insbesondere CGI-Programm-Module, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. NIS behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
6.2. Datentransfervolumen. Generell gilt das Datentransfervolumen, welches im Domain-Vertrag festgehalten ist, außer bei Sharewarearchiven und Bildgalerien.
6.3. Suchmaschinen. Die Eintragung in eine von NIS festgelegte Auswahl von Suchmaschinen erfolgt ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass die für die Anmeldung notwendigen Daten (Keywords) im Internet übertragen werden und nach der Eintragung in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
6.4. Betriebsbereitschaft. NIS bemüht sich im Rahmen seines Dienstleistungsspektrums um eine ständige Verfügbarkeit der Betriebsbereitschaft der angebotenen Dienste 24 Stunden am Tag. Der Kunde weiß, dass NIS keine 100% Betriebsbereitschaft garantieren kann, die Ausfallzeit beträgt jedoch maximal 3 Stunden pro Woche. Bei längeren Ausfallzeiten erfolgt eine Gutschrift mit der nächsten Abrechnung; diese errechnet sich prozentual aus der Ausfallzeit im Verhältnis zur wöchentlichen Erreichbarkeit. Der Rechnungsbetrag wird um diesen Prozentsatz gekürzt.
Sollten technische Umstellungen eine kurzfristige Betriebsunterbrechung erfordern, werden diese zu Zeiten mit statistisch niedrigsten Zugriffsraten durchgeführt und der Kunde darüber vorab informiert. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss von NIS entziehen (z.B. Störungen der Leitungsverbindungen im Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Betriebsunterbrechungen sind möglich. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Der Kunde ist verpflichtet, NIS erkennbare Zugangsstörungen spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
6.5. Löschung von E-Mails auf den E-Mailaccounts des Kunden. NIS behält sich vor, auf den E-Mailaccounts des Kunden eingegangene E-Mails löschen zu dürfen, wenn diese älter als zehn Wochen sind und nicht durch den Kunden selbst abgerufen bzw. selbst gelöscht worden sind. Im Falle eines Mailbombing des Kunden-E-Mailaccounts kann dies auch früher geschehen. Die Löschung gilt nicht für vom Kunden bei NIS eingerichtete Mailinglisten und Newsletter auf Mailing-List-Servern; die hier eingegangenen E-Mails bleiben archiviert.
6.6. NIS bietet einen technischen Support über die E-Mail-Adresse support@nuernberg-zentrum.de an und ist bemüht, Fragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Ein Anspruch auf fristgerechte Antwort besteht nicht, ebenso kein Anspruch auf telefonischen Support.
§ 7 Sperrung von Web-Seiten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NIS den Zugriff auf eine Web-Site bzw. einzelne Seitenbereiche des Kunden und / oder seine E-Mailaccounts sperren darf, wenn
ein Dritter NIS oder den zuständigen NIC in die Sekundärhaftung nimmt oder zur Unterlassung auffordert und der Kunde gegen wettbewerbs-, marken-, namens-, datenschutz-, strafrechtliche oder andere Gesetze verstößt.
Web-Seiten oder Mailaccounts für pornographische Angebote oder solche, die gegen die guten Sitten bzw. das allgemeine Rechtsempfinden verstoßen (z.B. kriminelle Angebote, rassistische, politisch extreme sowie andere Gruppen diskriminierende Angebote, Angebote zur Veräußerung von geschützten Tieren und Pflanzen, etc.) genutzt werden. Richtet der Kunde eine Web-Präsenz mit pornografischen Inhalten ein, stimmt er der Zahlung einer sofortigen Vertragsstrafe an NIS in Höhe von 10.000,- Euro zu.
der Kunde unter Angabe seiner Domain per Versand durch E-Mails oder per Mailinglist/ Newsletter oder in Newsgroups Werbung oder sonstige unerwünschte Informationen an Empfänger oder Leser versendet, die der Zusendung oder Veröffentlichung solcher Informationen vorher nicht zugestimmt haben (sog. Spamming).
der Kunde Programme arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde wird nach Möglichkeit von einer Sperrung der Dienste oder der Herausnahme von Web-Seiten vorab informiert. Es steht ihm frei, NIS die Unbedenklichkeit der Inhalte zu beweisen, damit das Angebot erneut freigeschaltet werden kann.
Für den Zeitraum der Sperrung ist der Kunde dennoch leistungspflichtig.
§ 8 Schulungen
8.1. Angebote, Vertragsschluss. Unsere Angebote sind freibleibend; sämtliche Vereinbarun-gen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Teilnehmerzahl ist, wie vertraglich vereinbart, begrenzt. Die maximale Anzahl entnehmen Sie bitte dem Angebot.
8.2. Räumlichkeiten. Schulungen können im Hause des Kunden stattfinden. Der Schulungs-Raum muß über die notwendige Infrastruktur (funktionstüchtigen Telefon- und Stromanschluß, PCs, etc.) verfügen. Auch besteht die Möglichkeit, Räume für eine Schulung zu mieten. Bitte beachten Sie hierzu auch das Procedere im Falle einer Stornierung.
8.3. Stornierung. Schriftlich angemeldete Kurse sind bis 10 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin ebenso schriftlich zu stornieren. Umbuchungen und Stornierungen werden mit 10% des festgelegten Schulungsentgeltes berechnet. Sollte die Schulung nicht in den Räumen des Kunden stattfinden, so wird bei rechtzeitig vorliegender schriftlicher Rücktrittsmeldung - bis 14 Tage vor Mietbeginn (Datum des Poststempels) - 50 % der Raummiete, bei späteren Absagen bzw. Nichterscheinen werden 100 % der Raummiete in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie außerdem § 3 über Datenschutz und § 4 über Urheberrechte.
§ 9 Kündigung
9.1. Der Webhosting-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt mit der Übersendung der Zugangsdaten.
9.2. Die Kündigungsfrist beträgt generell zwei Wochen, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Kündigungsfrist festgehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Fax, Email).
9.3. Ist der Vertragspartner mit geänderten Betriebsbedingungen oder Preisen nicht einverstanden, so kann dieser den Vertrag fristlos schriftlich kündigen.
9.4. NIS kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug ist, der Kunde grob fahrlässig gehandelt oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, oder im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von NIS gegen gesetzliche Verbote verstößt.
§ 10 Zahlungsweise, -bedingungen
10.1. Der Kunde kann die in Rechnung zu stellenden Beträge per Einzugsermächtigung, Banküberweisung oder Verrechnungsscheck begleichen. NIS empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, durch die eine wiederholte Rechnungsstellung entfallen kann und bei der der Kunde durch die beim Bankeinzug geltenden Bestimmungen das Recht hat, binnen sechs Wochen ab Abbuchungsdatum von seinem Konto die Abbuchung durch die Bank rückgängig zu machen.
10.2. Verlangt der Kunde eine regelmäßige Zusendung von Rechnungen für Abrechnungs-perioden (Webhosting), die einen Sechsmonatszeitraum unterschreiten, so ist NIS berechtigt, für jede Rechnung einen Mehraufwand in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen.
10.3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Ist der Kunde länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen in Verzug, ist NIS zur Unterbrechung aller Leistungen bis zum Forderungsausgleich berechtigt. NIS kann zusätzlich für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 12,00 Euro in Rechnung stellen und 12% Verzugszinsen pro Jahr berechnen. Stellt der Kunde Forderungen an NIS, so kann er diese nur nach ihrer Anerkennung durch NIS aufrechnen, oder wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden.
10.4.
Die monatlichen Kosten sind jeweils zu Beginn des Monats
fällig und sind unverzüglich ohne Abzüge zu
entrichten. Sie fallen auch im ersten Monat in voller Höhe
an.
Die Gebühren zum Führen einer Domain müssen
für den jeweilig möglichen Mindestzeitraum der
Registrierung mindestens 2 Monate im Voraus entrichtet werden, sonst
werden diese Erneuerungen nicht durchgeführt.
Vorausbezahlte
Beträge werden auch bei vorzeitiger Kündigung nicht
anteilig zurückgezahlt.
10.5. Durch das Steuervereinfachungsgesetz im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung mit der klassischen Papierrechnung gleichgesetzt. Bis dahin galt die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Signatur, wenn man die Rechnungen umsatzsteuerrechtlich nutzen wollte. Falls Sie auf eine Rechnung in Papierform per Post bestehen, müssen Sie eine Aufwandsentschädigung von 3,50 Euro akzeptieren. Ansonsten steht es Ihnen frei unsere Dienste zu kündigen!
§ 11 Wirksamkeit des Vertrages
11.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag selbst lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt.
11.2. Unwirksame Teile des Vertrages werden durch neue Klauseln ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommen.
11.3. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
Auf alle Vereinbarungen und Verträge findet ausschließlich das materielle und formelle Recht Deutschlands Anwendung.